Die Gemeinnützigen sehen sich als moderne Wirtschaftsunternehmen in einem freien Markt und ihre Aufgabe vorrangig in der Versorgung (Bauen, Sanieren und Verwalten) breiter Bevölkerungsschichten mit Wohnungen.
Gewerbliche Wirtschaftsunternehmen wollen durch Gewinn-Maximierung ihren Eigentümern nützen. Bei Gemeinnützigen dagegen steht an erster Stelle der Nutzen der Gemeinschaft. Und diese Prioritätensetzung ist sogar in einem speziellen Bundesgesetz, dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) explizit festgelegt. Denn jede gemeinnützige Bauvereinigung unterliegt - im Unterschied zu gewerblichen Bauträgern - dem WGG. Demnach dürfen GBV nur beschränkt Gewinne machen und müssen diese Gewinne auch wieder im Wohnbaumaßnahmen im Inland investieren. Im Unterschied zu gewerblichen Bauträgern, die Gewinne aus der Bautätigkeit oder aus Mieteinnahmen beliebig verwenden können.
Eine gemeinnützige Bauvereinigungen kann in der Rechtsform einer Genossenschaft, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft organisiert sein.