Unabhängige Revisoren führen jährlich bei jedem gemeinnützigen Wohnbauunternehmen eine Prüfung durch.
Geprüft wird die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, die Gebarung und die Einhaltung der Prinzipien der Gemeinnützigkeit.
Als Aufsichtsbehörde fungiert die Salzburger Landesregierung.
Darüber hinaus unterliegen gemeinnützige Bauvereinigungen, die im Besitz von Gebietskörperschaften wie zum Beispiel dem Land oder Gemeinden stehen, zusätzlich der Kontrolle durch den Rechnungshof, den Landesrechnungshof und das Kontrollamt der Stadt Salzburg.